Transparente Verwaltung

Laut Artikel 1, Absätze 125 - 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124 besteht für Vereine Transparenzpflicht für die erhaltenen Zuwendungen durch öffentliche Körperschaften wie durch die Gemeinde, den Bezirksgemeinschaften, der Autonomen Provinz und dem Staat (5 Promille).

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